AGB's Hundebetreuung von Aebi's Hund & Hausbetreuung GmbH

 

Lieber Kunde

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen aufmerksam durch um allenfalls Missverständnisse zu vermeiden.

 

1. Vertrag/ Zahlungen

Der Vertrag kommt mit Abschluss eines Auftrags bei Aebi's Hund und Hausbetreuung GmbH zustande. Bei Abschluss eines solchen anerkennt der Kunde die AGB's gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.

Zahlungen sind entweder  vor Ort oder per Rechnung am Ende des Monats fällig.

Bei einem Ausfall infolge einer Krankheit, Unfall, usw. kann Aebi's Hund und Hausbetreuung GmbH für daraus entstehende Kosten nicht haftbar gemacht werden.

 

Spaziergänge und Tagesbetreuung:

Eine Abmeldung des Hundes vom Termin ist mindestens 48 Stunden im voraus zu tätigen, da ansonsten der normale Preis verrechnet werden muss. Die Kündigungsfrist des Vertrages beträgt zwei Wochen, wobei die vollen Beträge der vereinbarten Termine in dieser Zeitspanne auch bei nicht Benützung verrechnet werden.

 

Hunde-Ferien-Betreuung:

Bei Abmeldungen von Ferien-Betreuungen ist die Abmeldung 1 Woche im voraus zu melden, ansonsten 50 % des Gesamt-Betrages verrechnet wird.  Ab 48 Stunden vorher wird 100 % des Gesamt-Betrages verrechnet.

 

2. Auftrag

Die Hundespaziergang bei Aebi's Hund und Hausbetreuung GmbH beinhaltet das Abholen und Zurückbringen des Hundes beim dem mit dem Kunden vereinbarten Ort (zu Hause oder am Arbeitsplatz) zur der vereinbarten Zeit.

Aebi's Hund und Hausbetreuung verpflichtet sich, die ihm übertragenen Arbeiten nach besten Wissen nach Treu und Glauben zu erfüllen.

 

3. Haftung/ Versicherung

Eine Haftplichtversicherung des Hundes (Hundehaftplichtversicherung) ist Sache des Hundebesitzers.

Kosten und Schäden, die der Hund verursacht gehen zu vollen Lasten des Hundebesitzers.

Bei Unfall oder Krankheit des Tieres haftet Aebi's Hund und Hausbetreuung GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder nachweisslicher Missachtung der Aufsichtsplicht.

Für unverschuldetes Ausreissen des Hundes sowie den dadurch entstandenen Schaden und deren gesundheitlichen Folgen trägt Aebi's Hund und Hausbetreuung keine Haftung. Ebenso gilt dies für Verletzungen beim Spaziergang, Spielen, Austoben.

Aebi's Hund und Hausbetreuung verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Der Hundehalter verpflichtet sich Aebi's Hund und Hausbetreuung vollumfänglich über den Gesundheitszustand (Läufigkeit bei Hündinnen usw.) des Hundes zu informieren.

Weiterhin versichert der Tierhalter, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen erfolgt sind. Ebenfalls  muss der Hund entwurmt und gechipt sein.

Aebi's Hund und Hausbetreuung arbeitet unter anderem auf den Spaziergängen mit Gutis, das heisst, das allfällige Futterunverträglichkeiten des Hundes vorher mitzuteilen sind.

 

4. Pflichten

Aebi's Hund und Hausbetreuung GmbH verpflichtet sich während den Spaziergängen den

Bestimmungen des Tierschutzgesetztes Folge zu leisten.

Sollte im Notfall ein Tierartztbesuch unerlässlich sein, verpflichtet sich der Hundebesitzer für alle entstandenen Kosten der Behandlung aufzukommen. Wenn immer möglich wird natürlich der Tierarzt des Hundebesitzers konsultiert.

Aebi's Hund und Hausbetreuung GmbH informiert jederzeit über allfällige Auffälligkeiten des Hundes insbesondere bei Verletzungen und andere gesundheitliche Probleme.

Aebi's Hund und Hausbetreuung GmbH verpflichtet sich ihm anvertraute Wohnungs- und Hausschlüssel der Hundebesitzers ohne dessen Rücksprache und Einwilligung keinesfalls an Dritte weiterzugeben sowie keine weiteren Personen in dessen Räume mitzunehmen.

 

5. Diskretion

Angaben zur Person des Hundebesitzers werden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

 

6. Allgemeine Bestimmungen

Für allfällige Streitigkeiten gilt das schweizerische Recht.

Gerichtstand ist Zürich 8006.

 

Zürich,  9. Februar 2024